Lexikon

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Auch: BFSG, European Accessibility Act, EAA

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in Deutschland zur Barrierefreiheit.

von Benjamin Kaim Aktualisiert:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, etwa Onlineshops, Marktplätze und Online-Buchungstools. Laut IHK sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme bei Dienstleistungen ausgenommen. Maßstab ist die Norm EN 301 549, die sich an WCAG 2.1 Stufe AA orientiert.

Bedeutung für KI-Sichtbarkeit

Barrierefreie Websites sind strukturierter und besser beschriftet. Davon profitieren auch KI-Agenten, die Seiten bedienen, siehe WAI-ARIA und Barrierefreiheit und KI-Sichtbarkeit.

Hinweis: allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Ob das BFSG für Ihr Angebot gilt, klären Sie mit Ihrer IHK oder einer Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Strafen drohen?

Laut IHK können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden; zudem sind Abmahnungen möglich.

Braucht meine Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Wenn das BFSG gilt, ja. Sie beschreibt, wie die Anforderungen erfüllt werden, und wird meist im Footer verlinkt.